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Notar Dr. Max Eichmanns, Mönchengladbach

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Die GmbH

1. Vorteile der GmbH

Die GmbH ist eine juristische Person, bei der die Gesellschafter ihre Haftung auf das Stammkapital beschränken können. Sie bietet daher für kleine und mittlere Unternehmen den Vorteil einer Haftungsbeschränkung mit einfachen Mitteln. Die GmbH ist relativ kostengünstig zu gründen. Ihr Mindeststammkapital beträgt 25.000 EUR. Die GmbH ist ein flexibles Instrument, das den individuellen Gegebenheiten relativ leicht angepasst werden kann.

2. Die Gründung der GmbH

a) Beurkundung des Gesellschaftsvertrages:

Die GmbH wird errichtet durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages. Im Gesellschaftsvertrag sind zu regeln:

Darüber hinaus werden häufig weitere Fragen, die für die Gesellschaft von Bedeutung sind, in der Satzung geregelt (z.B. Zustimmungspflichten bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen, Wettbewerbsverbote, Vertretungsrecht des Geschäftsführers, Vererbung von Anteilen etc.).

b) Organbestellung:

Im zweiten Schritt sind die Organe der Gesellschaft zu bestellen:
Die Gründungsgesellschafter müssen durch Beschluss entscheiden, welche Personen Geschäftsführer werden sollen und welche Vertretungsbefugnis sie haben.

c) Stammkapital:

Der dritte Schritt ist die Aufbringung des Stammkapitals. Die Gründungsgesellschafter müs-sen die im Gesellschaftsvertrag übernommene Stammeinlage einzahlen, d.h. bei einer Bargründung Geld einzahlen, bei einer Sachgründung den Gegenstand in die Gesellschaft einbringen.

d) Handelsregisteranmeldung:

Der nächste Schritt zur Existenz der GmbH ist die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister. Der Notar wird für Sie die Handelsregisteranmeldung vorbereiten. Sie ist von sämtlichen Geschäftsführern abzugeben. Dabei haben diese zu versichern, dass das Stammkapital eingezahlt ist. Außerdem müssen weitere Angaben bestätigt werden. Die Leistung der Stammeinlage wird in der Regel durch Vorlage einer Einzahlungsquittung (Bankbestätigung) erbracht.

Mit der Eintragung der GmbH im Handelsregister ist diese als juristische Person mit der Haftungsbeschränkung entstanden.

Der Notar organisiert für Sie die Gründung, führt die notwendigen Beurkundungen durch, und reicht Ihre Handelsregisteranmeldung mit den notwendigen Unterlagen beim Handelsregister ein.

3. Die Entstehung der GmbH

Die GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Mit der Eintragung tritt deshalb auch erst die beschränkte Haftung ein. Bis zu diesem Zeitpunkt können deshalb Gründungsgesellschafter bzw. für die Gesellschaft Handelnde persönlich in Anspruch genommen werden.

Der Inhalt der Eintragung wird von Amts wegen im Bundesanzeiger und in weiteren Tageszeitungen, die vom Registergericht bestimmt werden, bekannt gemacht.


Notar Dr. jur. Max Eichmanns
Steinmetzstraße 23
41061 Mönchengladbach

Tel. 02161 / 241910
Fax: 02161 / 209255
info@notar-eichmanns.de



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