Arbeitsbereiche
1. Der Notar - Ihr unparteiischer Berater
Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes.
Ihnen obliegt die Beurkundung von Rechtsvorgängen, die Beglaubigung
von Unterschriften und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgende
Rechtspflege. Notare werden vom Landesjustizminister auf Lebenszeit in
ihr Amt berufen. Ihnen wird ein bestimmter Ort als Amtssitz zugewiesen.
Das öffentliche Amt kommt bildhaft darin zum Ausdruck, dass der Notar
ein Amtsschild mit dem Landeswappen führt.
Ihnen und Ihren Vertragspartnern steht der Notar vornehmlich als unparteiischer
und unabhängiger Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten
zur Verfügung.
Wir, die Notare, leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen
und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien. Notare
sind damit „friedfertige“ Juristen. Wir sind unserer Aufgabe
nach unparteiisch. Auch ist es nicht unsere Aufgabe, Streitigkeiten und
sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden. Insoweit unterscheiden
wir uns von den Richtern. Notare bieten den Beteiligten lediglich Rat
und Mitwirkung im Sinne einer Dienstleistung an. Den Beteiligten steht
es frei, ob sie den Rat annehmen oder nicht. Werden wir von den Beteiligten
aufgesucht, so haben wir zunächst den Sachverhalt zu ermitteln, insbesondere
die Interessen und Ziele der Vertragsparteien.
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